Der Schaden ist angerichtet ... und jetzt?

Schadensabwicklung
Schadensabwicklung

Mit einer privaten Haftpflichtversicherung im Portfolio kann man sich in seiner Freizeit abgesichert fühlen. Denn während Sie in der Arbeitszeit über ihren Arbeitnehmer versichert sind, kommt diese für Unfälle in ihrem privaten Umfeld auf.

Immer wenn Sie unbeabsichtigt Personen oder Eigentum anderer beschädigen, sorgt sich ihre Police. Trotzdem müssen im Ernstfall erst einmal Sie, als Versicherungsnehmer, aktiv werden.

Das heißt natürlich nicht, dass Sie versuchen sollen den Schadensbetrag vorerst selbst vorzulegen. Ganz im Gegenteil verweigern Versicherungen oft Ersatz, wenn Sie bereits in Vorleistung gegangen sind. Es gilt nämlich grundsätzlich, dass jeder Anspruch auf Schadensersatz erst im Konsens mit dem Versicherungsgeber akzeptiert werden sollte.

Immer umgehend den Schaden melden

Damit sich der Versicherer überhaupt einschaltet, müssen Sie zuerst den Schaden melden - umgehend und spätestens binnen einer Woche. Im Anschluss wird ihnen ein Schadensformular zukommen, welches Sie wahrheitsgerecht und möglichst präzise auszufüllen haben. Denken Sie dabei vor allem daran ihre Schuld nicht herunterzuspielen, da die Privathaftpflicht nur im Falle eines Verschuldens des Versicherten, einspringt.

Stellt beispielsweise ihre fünfjährige Tochter etwas an, während Sie nicht aufpassen, machen Sie ihr Versäumnis klar. Denn wenn Sie die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, zahlt die Versicherung in diesem Fall eventuell nicht. Weil Kinder bis zu sieben Jahren deliktunfähig sind und auch Eltern, bei korrekter Erfüllung der Aufsichtspflicht, für Unfälle der Kleinen nicht haftbar gemacht werden können.

Sollte der Geschädigte juristische Schritte gegen Sie einleiten ist ihr Versicherer ebenfalls sofort zu verständigen. Ihre Versicherung übernimmt auch den Papierkrieg mit Anwalt und Gegenpartei um gegebenenfalls ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren.

Versicherungsschutz regelmässig überprüfen

Befolgt man den Fahrplan der Schadensmeldung und beachtet alle Formularhinweise, zahlt die Privathaftpflicht, wenn man für die entscheidende Situation auch abgeschirmt ist. Weil man aber besser Vorsicht walten lässt, als später die Nachsicht zu haben, sollten Sie schon vor dem Schaden aufmerksam sein. Stehen Sie kurz vorm Vertragsabschluss, schneiden Sie ihre Police auf ihre individuellen Ansprüche zu und vergleichen Sie Tarife. Besitzen Sie bereits einen Versicherungsvertrag, überprüfen Sie von Zeit zu Zeit ihr privates Schutzschild.