Schutz für Mieter
Schutz für Mieter
Als Mieter bewegt man sich in seiner Freizeit hauptsächlich in Eigentum Dritter. Zerkratzt man das Parkett beim Möbelrücken oder beschädigt man die Duschwanne ist man dadurch automatisch seinem Vermieter zum Ersatz verpflichtet.
Daher ist vor allem für Mieter eine Private Haftpflichtversicherung sinnvoll. Sie haftet für Personen- und Sachschäden, die man anderen unabsichtlich zugefügt hat. Um sich aber in ihrem Mietsheim perfekt abzusichern, sollten sie spezielle Faktoren in ihrer Police besonders ins Auge fassen.
Der Grundschutz ihrer Versicherung sollte Mietschäden bis zu einer Summe von mindestens 300 000 Euro ersetze, da beispielsweise ein Wohnungsbrand horrende Schadenssummen zur Folge haben kann. Sonst identische Tarife mit höheren Deckungssummen werden häufig gegen einen geringen Aufpreis angeboten. Zudem muss dieser Schutz sowohl in ihrer Mietswohnung, als auch in einer gemieteten Ferienwohnung oder einem angemieteten Schrebergarten gelten. Glasschäden und Schäden an der Heizungsanlage sind allerdings ausgeschlossen.
Die Mietschädenversicherung umfasst alle Kratzer, Dellen und Zerstörungen durch die, die Wohnung selbst oder festinstallierte Gegenstände, betroffen sind. Ist ihr Mietsheim aber zusätzlich vom Vermieter möbliert und kommt der neue Sessel zu Schaden, handelt es sich rechtlich um Schaden an einem gemieteten Gegenstand. Und diese sind in der Regel nicht versichert. Eine entsprechende Extraklausel, die auch gemietete und geliehene Gegenstände versichert, ist daher empfehlenswert.
Da Wohnungsschäden nicht nur durch plötzliche Unfälle herbeigeführt werden, sondern auch, durch beispielsweise Rauch, Wasser oder Ruß, über einen längeren Zeitraum entstehen können; Muss ihr Grundschutz unbedingt eine Absicherung gegen Allmählichkeitsschäden beinhalten.
Eine weiter für Mieter interessante Zusatzleistung bietet sich in einer Schlüsselversicherung. Denn der Verlust des Schlüssels kann sie teuer zu stehen kommen, weil vor allem in modernen Mietkomplexen bei Verlust eines Wohnungsschlüssels häufig alle Schlösser ausgetauscht werden müssen. Den Verlust des Firmenschlüssels deckt die Privathaftpflicht dahingegen nicht ab.
Verlangt ihr Vermieter Ersatz für Schäden, die nicht über eine normale Abnutzung hinausgehen, springt ihnen die Private Haftpflichtversicherung ebenfalls zur Seite und wehrt die ungerechtfertigten Forderungen, wenn nötig gerichtlich, ab.