Was leistet die Privathaftpflicht, was nicht

Leistungen private Haftpflichtversicherung
Leistungsumfang
private Haftpflicht

Kompletter Rundumschutz und eine stabile finanzielle Absicherung- Das ist es, was man sich von seinem Versicherungsportfolio wünscht.

Die Privathaftpflichtversicherung trägt einen großen Teil zu diesem wünschenswerten Schutzschild bei. Denn wer eine gute Police hat, ist im privaten Umfeld vor den meisten Schadensersatzansprüchen Dritter finanziell abgesichert. Sie blockt ungerechtfertigte Forderungen ab und kommt im Ernstfall mit dem vollen Schadensbetrag bis zur Versicherungssumme auf. Allerdings gibt es Situationen, in denen auch die private Haftpflichtversicherung nicht greift.

Haben sie das gebrochene Jochbein des Geschädigten nicht aufgrund ihres umgeräumten Gehwegs, sondern im Eifer einer Kneipenschlägerei zu verantworten, müssen sie selbst für Schmerzensgeld und Behandlungskosten aufkommen. Vorsätzliches oder mutwilliges Beschädigen von Personen oder Sachen wird von keiner Versicherung gedeckt. Selbstredend gilt dies ebenso für Unfälle, die im Zusammenhang mit kriminellen Handlungen geschehen.

Ist der Schaden nicht absichtlich verursacht worden, sollte die eigene Fahrlässigkeit in der Schadensmeldung trotzdem nicht heruntergespielt werden, weil eine Haftung nur im Falle eines Verschuldens von Seiten des Versicherten erfolgt. Dies sollte besondere Beachtung finden, wenn kleine Kinder mitversichert sind. Die sind bis zum siebten, im Straßenverkehr bis zum zehnten Lebensjahr, deliktunfähig. Das heißt, wenn ihre fünfjährige Tochter auf die Brille ihres Nachbarn tritt, während sie ordnungsgemäß ihrer Aufsichtspflicht nachkommen, besteht offiziell keine Haftpflicht. Da ihr Nachbar wahrscheinlich dennoch Ersatz erwartet, ist eine Extraklausel für deliktunfähige Kinder eine Überlegung wert.

Haftungsausschluss besteht auch bei Gefälligkeitshandlungen. Egal ob sie beim Einweisen in die zu kleine Parklücke eine Handbewegung zu viel machen, oder ihnen beim Umzug ihres Freundes der PC-Karton aus der Hand gleitet- Bei Unfällen, die sich während kleinen Hilfediensten zutragen, geht der Versicherungsnehmer meist leer aus. Für Abhilfe sorgt auch hier eine Zusatzabsicherung.

Mit einer ähnlichen Sonderleistung lassen sich seit neuerem auch Schäden an geliehenen und gemieteten Gegenständen versichern. Waren diese, mit Ausnahme der gemieteten Wohnung und der darin festinstallierten Sachen, bisher ungedeckt, ist jetzt auch an dieser Stelle eine Erweiterung optional.

Gleichermaßen lassen sich auch Hobbys, wie Jagd- oder Motorbootsport versichern, die sonst nicht zu Abschirmbereich des Grundschutzes zählen, abdecken. Mit keiner Extraleistung lassen sich Missgeschicke zwischen Ehepartnern und Menschen, die zusammen in einem Haushalt leben, versichern. Der Rotweinfleck auf dem Abendkleid ihrer Frau bleibt also in jedem Fall auch finanziell ihr Problem.