Großer Schutz für die Kleinen
Haftpflichtversicherung
und Kinder
Kinder entdecken die Welt jeden Tag von Neuem. Alles muss betrachtet, angefasst, geschmeckt und untersucht werden. Dass dabei auch hin und wieder etwas zu Bruch geht, ist ganz normal. Kann die Eltern aber teuer zu stehen kommen, wenn fremdes Eigentum oder gar Personen beschädigt werden. Für Erziehungsberechtigte ist eine Private Haftpflichtversicherung daher besonders sinnvoll, denn sie springt ein, wenn Sie für Schaden anderer haften müssen und deckt ihre Kinder mit ab.
Also haben Sie die Aufsichtspflicht verletzt, während ihre Tochter die Vase der Nachbarn zerschellen lässt, sind Sie Schuld und die Privathaftpflicht springt ein. Haben Sie allerdings ordnungsgemäß auf ihre Kleine geachtet und ist die sieben Jahre alt oder jünger, zahlt der Versicherer meist nicht. Denn Kinder zählen bis zum siebten, im Straßenverkehr bis zum zehnten Lebensjahr, als deliktunfähig. Das heißt, Sie trifft gesetzlich keine Schuld und es besteht keine Haftungspflicht. Weil ihr Nachbar trotzdem auf Ersatz bestehen wird, sollten Sie über eine Zusatzklausel für deliktunfähige Kinder nachdenken.
Ist ihr Nachwuchs dem deliktunfähigen Alter entwachsen, deckt ihre private Haftpflichtversicherung ihn automatisch mit ab. Große, ledige Kinder sind dann bis zum Ende ihrer Ausbildung mitversichert. Grundwehr- und Zivildienst gelten dabei nicht als Unterbrechung des Versicherungsschutzes.
Beaufsichtigen Sie einen Kindergeburtstag und einer der kleinen Gäste verursacht einen Schaden, während Sie sie nur kurz aus den Augen gelassen haben, haftet ihre Versicherung ebenfalls. Passen Sie auf fremde Kinder auf und verletzen die Aufsichtspflicht sind Sie im Schadensfall der Schuldige und haftungspflichtig, so dass ihre Privathaftpflicht greift.
Wenn Ihr eigener Sohn Ihnen das Fenster mit seinem Fußball einschießt, brauchen Sie dagegen erst gar keine Schadensmeldung einzureichen. Ehepartner, Kinder und Personen, die zusammen in einem Haushalt leben, besitzen gegenseitig keinen Anspruch auf Schadensersatz. Ob Sie nun Taschengeldstrafen verhängen ist Ihnen überlassen, ihre private Haftpflichtversicherung hält sich auf jeden Fall da raus.