Ohne Kfz-Haftpflicht keine Straßenzulassung
KfZ
Haftpflichtversicherung
Für Schäden an Personen, Sachen oder Vermögen muss nach bürgerlichem Gesetzbuch der Schadensverursacher haften. Bewegt man sich mit einem Auto im Straßenverkehr, erhöht sich das Unfallrisiko eminent und so ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig, um ein Kraftfahrzeug überhaupt zuzulassen und im Straßenverkehr bewegen zu dürfen. Das Straßenverkehrsamt verlangt deswegen vor jeder Zulassung eine Versicherungsbestätigungskarte.
Mit dieser Versicherungspflicht will ein sozialer Grundgedanke mit Praktikabilität in zwei Richtungen manifestiert sein: Zum Einen soll jedem Verkehrsunfallopfer das Durchsetzen seiner berechtigten Schadensersatzansprüche ermöglicht werden. Zum Zweiten soll der Schadensverursacher in der Lage sein auch hohen Ersatzforderungen nachzukommen. Denn gerade ein Unfall, bei dem auch Personen verletzt werden, ist das ohne Kfz Haftpflicht Versicherung nicht möglich und der Schuldige steht schnell vor dem finanziellen Ruin.
Hohe Risiken im In- und Ausland richtig versichern
Angesichts dieser hohen Risiken liegen die gesetzlichen Mindestdeckungssummen bei 7,5Millionen Euro für Personenschäden, 1Millionen Euro für Sach- und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Aber der Verantwortliche ist immer verpflichtet, für den Schaden in voller Höhe aufzukommen, daher schützt erst eine Versicherungssumme von 50 beziehungsweise 100Millionen Euro pauschal für Personen-,Sach- und Vermögensschäden vor Ersatzforderungen aus großen Unfällen mit mehreren Geschädigten.
Zudem sollten sie darauf achten, dass ihr Versicherungsschutz in allen Ländern Europas Gültigkeit besitzt. Darüber hinausgehende geographische Erweiterungen bieten die meisten Versicherer gegen einen Prämienaufschlag an. Da die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union keinesfalls eine einheitliche Haftungsregelung verankert haben, bestätigt der Versicherungsgeber anhand der Internationalen Versicherungskarte- auch grüne Karte genannt- grenzübergreifenden Versicherungsschutz.
Versicherungsprämie: Ergebnis vieler Faktoren
Haben Sie die Deckungssumme festgelegt und sich ihren Auslandsschutz zugeschnitten, errechnet sich ihr Beitragssatz aus einer Vielfalt von Faktoren. Sowohl ihr Fahrzeugtyp, wo es untergestellt wird und wie viel es im Jahr bewegt wird, als auch das Alter des Versicherten, die Wohnregion und eventuelle Eintragungen ins Verkehrszentralregister spielen eine wichtige Rolle. Ausschlaggebend ist aber der Schadenfreiheitsrabatt. Er wird auf den Beitrag angerechnet und kann die Versicherungsprämie bei einer entsprechenden Anzahl von schadensfreien Jahren um bis zu 75% reduzieren. Allerdings kann dieses Bonus/Malus-System im Falle einer besonderen Schadenshäufigkeit ebenso Zuschläge von bis zu 260% der Normalprämie zur Folge haben.
Richten Sie mit ihren Wagen einen Schaden an, haftet also ihre Kfz-Haftpflicht. Selbst bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Zahlung nicht verweigern, jedoch kann er bei unbefugter Fahrzeugbenutzung, Fahrerflucht oder Trunkenheitsfahrten 5.000 Euro je Fall vom Verantwortlichen regressieren. Haben Sie mit Vorsatz gehandelt, wird ihre Versicherung gar nicht eingreifen.