Private Haftpflichtversicherung für Hauseigentümer

Private Haftpflichtversicherung für Hauseigentümer und Grundbesitzer
Haus und Grundbesitzer
Haftpflicht

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haftet jeder der einem andern einen Schaden zufügt mit seinem gesamten Privatvermögen und seinem Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze.

Stürzt beispielsweise jemanden auf dem eisglatten Gehweg vor ihrer Haustür, sind Sie zum Ersatz für Krankenhausaufenthalt und Behandlungskosten verpflichtet. Das macht eine Private Haftpflichtversicherung für Jeden wertvoll, denn haben Sie den Schaden unabsichtlich verursacht zahlt sie den Schadensbetrag bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Für die Folgen des Unfalls kommt die Privathaftpflicht also auf. Da aber nicht nur der Gehweg zum Verantwortungsbereich von Haus- und Grundeigentümern zählt, sollten besonders diese, spezielle Faktoren der Privathaftpflicht in den Fokus rücken.

Hohe Schäden können beispielsweise auch entstehen, wenn Sie versehentlich Grundwasser verschmutzen. Während die Lagerung gewässergefährdender Substanzen, wie Lösemittel, bis zu haushaltsüblichen Mengen über den Grundschutz der meisten Policen gedeckt ist, sollten sie sich gegen ein Leck im privaten Heizöltank und den daraus folgenden Grundwasserschäden via Zusatzklausel versichern.

Tanks, die mehr als 5000 Liter fassen oder unterirdisch gelagert sind, benötigen meist eine separate Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung. Selbst durch umweltfreundliche Energielieferanten wie Fotovoltaikanlagen können, im Zusammenhang mit dem Einspeisen des eigens produzierten Stroms ins öffentliche Netz, hohe Schäden entstehen. Viele Versicherer bieten auch für diesen Fall speziellen Schutz.

Haben Sie vor ihren Wohnraum zu vergrößern oder umzugestalten, erkundigen sie sich bei ihrem Versicherer nach der Absicherung von Bauvorhaben. Kleinere Projekte, sind bis zu einer festgelegten Bausumme, mitunter in unbegrenzter Höhe, abgesichert.

Stürzt jemand auf ihrer maroden Treppe oder verletzt sich durch ihr Verschulden auf ihrem Grundstück, springt ihre Police ein. Werden ungerechtfertigte Ersatzforderungen an Sie gestellt, wehrt sie ihr Versicherer ab. Sind Sie Eigenheimbesitzer und vermieten einige Räume ihres eigenen Hauses, reicht die Privathaftpflicht daher vollkommen aus. Vermieten sie allerdings mehr als drei Zimmer, eine separate Wohnung oder gar eine Feriendomizil im Ausland, sollten sie nachfragen ob eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht von Nöten ist.