Ein Schutzschirm für die ganze Familie
Haftpflichtversicherung
für Familien
Egal ob der Fußball ihres Sohnes den Grill des Nachbarn verbiegt, ihr Partner den Computer von Bekannten mit Viren verseucht oder ihrer Tochter der Hund durchgeht und einen Verkehrsunfall auslöst. Immer wenn an Personen oder Eigentum dritter Schaden verursacht wird, besteht nach bürgerlichem Gesetzbuch Haftungspflicht für den Verantwortlichen.
Das heißt konkret, dass Sie sowohl für den Grill oder PC des Bekannten, als auch für die zerstörten Kraftfahrzeuge, wie eventuelle Behandlungskosten oder Renten der Unfallopfer in voller Höhe aufkommen müssen. Glücklicherweise ist es möglich die ganze Familie mit einer Privaten Haftpflichtversicherung gegen solche Risiken abzusichern. Immer wenn der Schaden unabsichtlich herbeigeführt wurde, springt sie ein.
Ehepartner und Kinder sind immer unter einer Police mitversichert. Oft können aber auch unverheiratete Paare zusammen in einem Vertrag stehen oder die vorzeitige Kündigung des jüngeren Vertrags bewirken, wenn beide zusammenziehen. Große, ledige Kinder sind bis zum Ende ihrer Ausbildung über den Grundwehr- oder Zivildienst hinweg, mit gedeckt.
Eltern kleiner Kinder sollten darauf achten, dass ihr Nachwuchs bis zum siebten, im Straßenverkehr bis zum zehnten Lebensjahr, als deliktunfähig zählt. Verursachen ihre Kleinen im deliktunfähigen Alter einen Schaden und trifft Sie keine Schuld, da Sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind, besteht gesetzlich kein Verantwortlicher. Damit der Geschädigte trotzdem nicht auf seinen Kosten sitzen bleibt, sollte ihre Versicherung eine Sonderklausel für deliktunfähige Kinder beinhalten.
Um ihre Familie wirklich rundum abzusichern sollten Sie zum einen mehrere Versicherer vergleichen. Zum anderen muss ihre Police perfekt auf die Ansprüche ihrer Familie zugeschnitten sein. Dazu sollte vorerst die persönliche Lebenssituation Aller einbezogen und diverse Fragen abgehakt werden. Wohnen sie in einem Mietverhältnis oder besitzen sie ein Eigenheim? Müssen bestimmte Hobbys oder andere Risiken, wie private Heizöltanks oder vermietete Ferienwohnungen abgedeckt werden? Besitzen sie einen Hund oder ihr Tochter ein eigenes Pferd?
Für fast jede Voraussetzung des Alltags bietet die private Haftpflichtversicherung einen passenden Schutzschirm. Um diesen voll aufzuspannen, sollten Sie sich nach entsprechenden Sonderleistungen erkundigen und auch nach dem Vertragsabschluss immer wieder prüfen ob ihre Police den Ansprüchen Ihrer Familie gerecht wird. Schließlich wandeln sich Umstände mit der Zeit und neue Risikobereiche entstehen.
Einen Puffer verschaffen Sie sich mit einer Vorsorgeversicherung, die in jedem Grundschutz verankert sein sollte. Diese versichert Gefahren, die nach Vertragsabschluss neu entstehen, sofort. Verursacht ihr vierbeiniges frischgebackenes Familienmitglied einen Schaden, bevor sie die für Hunde nötige Tierhalterhaftpflicht abschließen können, ist der abgedeckt.
Ihre private Haftpflichtversicherung haftet zwar immer wenn Sie, ihr Partner oder ihr Kind Fremden Schaden zufügt. Doch Ersatzansprüche von Familienmitgliedern untereinander sind nicht Sache ihres Versicherers. Trifft der Schuss ihres Sohnes also den eigenen Grill, so müssen Sie selbst auf Grillsteaks verzichten oder einen neuen besorgen.